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Rente mit Behinderung: Vermeiden Sie unbedingt diesen Fehler!

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Sie haben eine Schwerbehinderung? Dann können Sie früher in die Altersrente - das wissen Sie vermutlich bereits. Hier lauert jedoch eine Stolperfalle, die Sie unbedingt kennen sollten.

Rente mit Behinderung: Diesen Fehler müssen Sie unbedingt vermeiden!

In Deutschland haben fast acht Millionen Menschen eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung, das sind annähernd zehn Prozent der Bevölkerung. Wenig verwunderlich ist, dass der Großteil bereits im fortgeschrittenen Alter ist. Und nicht wenige befinden sich zwar noch nicht im Ruhestand, sind aber auf dem besten Weg dorthin.

Hier kommt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ins Spiel.

Über diese besondere Form der Altersrente kommen Sie vorzeitig in den Ruhestand. Ohne Abschlag zwei Jahre früher. Mit Abzügen in Höhe von 0,3 Prozent pro Monat können es sogar bis zu fünf Jahre vor dem gesetzlichen Rentenalter sein. Für den Jahrgang 1964 haben wir das hier einmal in einer Grafik zusammengefasst.

Wer die vollen fünf Jahre ausreizt, verzichtet also auf 10,8 Prozent seiner Bruttorente.

Wichtiger Hinweis: Seit Anfang 2023 existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung keine Hinzuverdienstgrenze mehr für die Altersrente. Auch nicht für vorgezogene Renten.

Das bedeutet: Auch wenn Sie bereits mit 63 oder 64 eine Altersrente beziehen, können Sie nebenher einen Job ausüben. Ihre Rente wird nicht gekürzt. Das kann ein attraktiver Weg sein, in den Ruhestand gehen. Denn Sie erhalten neben der vollen Rente noch ein Gehalt. Achtung: Natürlich müssen Sie beide Einkommen versteuern - sowohl die Rente als auch Ihren Lohn.

Vorsicht beim Wechsel in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wenn Ihre Pläne ausgereift sind, sollten Sie die Altersrente rund vier Monate vor dem geplanten Beginn beantragen. So lange benötigt die Deutsche Rentenversicherung in etwa für die Bearbeitung Ihrer Rente. Ausgezahlt wird diese übrigens zum Monatsende. Falls Sie also zum 1. August offiziell Rentner werden, landet das Geld erst Ende dieses Monats auf Ihrem Konto.

Neben der 35-jährigen Wartezeit ist allerdings Voraussetzung, dass Ihr Grad der Behinderung (GdB) bei mindestens 50 liegt. Das ist die magische Grenze zum Schwerbehindertenausweis. Erst ab dieser Schallmauer kommen Sie in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Aufpassen müssen Sie, wenn Ihre Schwerbehinderung befristet ist. Denn wenn diese VOR DEM geplanten Rentenbeginn ausläuft, war es das mit dieser Rentenvariante. Es sei denn, zwischen dem Auslaufen der Schwerbehinderung und der Rente liegen nicht mehr als drei Monate. Denn in diesem Fall greift eine Schonfrist, mit der Sie doch noch in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommen. Es kann darüber hinaus sinnvoll sein, gegen die Aberkennung der Schwerbehinderung Widerspruch einzulegen - zumindest in bestimmten Fällen.

Anders ist es, wenn Ihr SB-Ausweis ohne Befristung ausgestellt wurde. Dann können nur Sie selbst dafür sorgen, dass Ihre Rentenstrategie den Bach runtergeht. Und zwar mit einem unüberlegten “Verschlimmerungsantrag.”

Kein Neufeststellungsantrag kurz vor der Rente!

Bitte! Stellen Sie niemals freiwillig einen Antrag zur Neufeststellung - so der offizielle Name des “Verschlechterungsantrags”, wenn Sie demnächst in Rente gehen möchten. Das Risiko ist nicht groß. Aber es ist da. Denn: Bei einem Antrag auf Neufeststellung überprüft das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) auch alle älteren Krankheiten und Behinderungen, auf denen Ihr GdB beruht.

Ein Problem kann für Sie entstehen, wenn ältere Krankheiten inzwischen anders bewertet werden. Oder auf Deutsch: Wenn es ganz dumm läuft, gehen Sie nach dem "Verschlimmerungsantrag" mit weniger GdB nach Hause als vorher. Falls Sie unter 50 fallen, ist die amtliche Schwerbehinderung futsch. Und dann gibt es auch keine Altersrente für schwerbehinderte Menschen mehr. Die Folge sind deutlich höhere Abschläge. Oder Sie müssen erst einmal weiterarbeiten.

Falls Sie das Gefühl haben, dass Ihre Erkrankungen stärker geworden sind, ist es Ihr gutes Recht, diese neu bewerten zu lassen. Das kann sogar sinnvoll sein. Aber warten Sie damit bitte, bis die Rente durch ist. Dann fällt der mögliche Verlust des SB-Ausweises nicht mehr so stark ins Gewicht. Wir beim SoVD empfehlen ohnehin vor JEDEM Antrag auf Neufeststellung eine persönliche Beratung. Zum Beispiel bei uns, den SoVD gibt es in ganz Deutschland.