Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich auf sozialversicherungspflichtiges Einkommen, das jemand nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze erzielt.
Damit handelt es sich bei der Aktivrente trotz ihres Namens um keine Rentenart, sondern um einen steuerlichen Anreiz, um freiwilliges längeres Arbeiten zu fördern. Es soll in erster Linie ein Instrument zur Fachkräftesicherung sein, das insbesondere auf ältere Beschäftigte abzielt.
Die Aktivrente-Regelung gilt seit dem 1. Januar 2026.
Welche Voraussetzungen müssen zum Erhalt der Aktivrente erfüllt sein?
- Den Steuerfreibetrag (Aktivrente) bekommt gewährt, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Der Arbeitgeber führt dann weniger Lohnsteuer ab.
- Selbstständige und Beamt*innen profitieren von der Regelung nicht, ebenso nicht Minijobber*innen und Landwirt*innen.
- Um die Aktivrente gewährt zu bekommen ist es unnötig, die Altersrente zu beantragen oder bereits zu beziehen.
- Entscheidend ist das Erreichen der Regelaltersgrenze: Wer also vorzeitig in Rente gegangen ist oder geht, beispielsweise mit der Altersrente für langjährig Versicherte, und noch nicht seine Regelaltersgrenze erreicht hat, erhält die Aktivrente (noch) nicht.
Hintergrund
Eine Rente muss immer beantragt werden, auch wenn Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Der Bezug einer Altersrente ist jedoch nicht die Voraussetzung, um Aktivrente zu erhalten.
Wann habe ich die Regelaltersgrenze erreicht?
Die Regelaltersgrenze steigt aktuell von 65 auf 67 Jahre und hängt vom Geburtsjahrgang ab.
Für den Geburtsjahrgang 1959 liegt sie bei 66 Jahren und zwei Monaten. Für den Geburtsjahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und vier Monaten und steigt jedes Jahr um zwei weitere Monate an.
Ab dem Jahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze für alle Menschen bei 67 Jahren.
Erst nach Erreichen dieser Grenze kann das Finanzamt den Steuerbonus gewähren.
Wichtig
Die Aktivrente ist keine Rentenart, sondern ein steuerlicher Anreiz für freiwilliges längeres Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus.
Weiterführende Informationen – Beratung empfohlen
Die Aktivrente hat Auswirkungen auf die Besteuerung der Rente und geht mit Fragen zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und zu sozialrechtlichen Ansprüchen einher. So erhalten Vollrentner*innen beispielsweise kein Krankengeld mehr und Eigenbeiträge zur Rentenversicherung werden nicht mehr abgeführt. Dies lässt sich jedoch durch den Bezug einer Teilrente oder den Aufschub der Rente ändern. Daher empfiehlt sich im Vorfeld dringend eine Beratung.
Bei allen Fragen rund um Steuern sind in der Regel die Finanzämter die richtigen Ansprechpartner*innen, bei Fragen rund um die gesetzliche Rente die jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung und für unsere Mitglieder die zuständigen SoVD-Landesverbände.
Hier gibt es weitere Informationen zur Aktivrente: https://www.ihre-vorsorge.de/rente/private-vorsorge/die-neue-aktivrente-steuerbonus-fuer-beschaeftigte-im-rentenalter.
SoVD-Bewertung
Wir nehmen wahr, dass die Aktivrente auf großes Interesse bei vielen älteren Beschäftigten stößt. Gleichzeitig halten wir die Maßnahme für ungerecht und sind skeptisch, dass sie geeignet ist, das Ziel der Fachkräftesicherung zu erreichen.
Denn in erster Linie profitieren davon Menschen, die gesund genug sind, um länger zu arbeiten, und einen Arbeitsplatz haben, der das ermöglicht. Damit werden überwiegend diejenigen davon Gebrauch machen können, die das Weiterarbeiten ohnehin geplant hatten und auch eine vergleichsweise gute Rente haben. Menschen mit kleinen Renten, in belastenden Berufen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen werden trotz der finanziellen Anreize ihre Erwerbstätigkeit nicht ausweiten können. Gleiches gilt für Selbstständige, die davon nicht profitieren.
Das lässt die Schere zwischen Arm und Reich im Alter vermutlich noch weiter auseinandergehen. Nichtsdestotrotz kann die Aktivrente für diejenigen, die sie nutzen können, attraktiv sein.